Geldauflagen
Mit Geldauflagen helfen Sie von Gewalt im Namen von „Ehre“ bedrohten jungen Frauen*
Geldauflagen und Bußgelder helfen VAIA! von Gewalt im Namen von „Ehre“ und Zwangsverheiratung bedrohte jungen Frauen* unbürokratisch und schnell Hilfe zukommen zu lassen.
VAIA! ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Strafgerichte, Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Finanzämtern weisen VAIA! Geldauflagen zu. Bitte unterstützen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in die Arbeit von VAIA! mit Zuweisungen.
Sie kennen Staatsanwält*innen, Richter*innen oder Strafverteidiger persönlich? Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit berichten, VAIA! bei Geldauflagen zu bedenken, vielen Dank!
Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger mit unserem Konto für Geldauflagen zu.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Konto für Geldauflagen
IBAN: DE72 5005 0201 0200 7670 20
SWIFT-BIC: HELADEF1822
So setzen wir Geldauflagen ein
VAIA! setzt Geldauflagen ausschließlich für die in unserem Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke ein. Zum Beispiel für die anonyme Unterbringung von jungen Frauen* zwischen 18 und 21 Jahren, die von Gewalt im Namen von „Ehre“, Tradition und Glaube bedroht sind. Eine Übersicht über unsere verschiedenen Hilfsangebote erhalten Sie auf unserer Website und im aktuellen Jahresbericht.
Wichtig zu wissen
Geldauflagen gelten nicht als freiwillige, abzugsfähige Spenden, daher werden für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.
Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir aktuell an die zuweisende Stelle.
Zu Beginn des Jahres informieren wir das Oberlandesgericht über die Höhe der zugewiesenen und eingegangenen Geldauflagen.
Haben Sie Fragen?
Telefon
069 - 71 377 099
E-Mail
vaia [at] vaia-selbstbestimmt.de


